Die UNESCO hat 1972 die "Internationale Konvention
für das Kultur- und Naturerbe der Menschheit " verabschiedet. Das
bedeutenste internationale Instrument zum Schutz des kulturellen und natürlichen
Erbes der Völkergemeinschaft unter der Obhut der gesamten Menschheit.
Ein zwischenstaatliches Komitee prüft jährlich, welches Denkmal
in die "Liste des Welterbes" aufgenommen werden kann. Kriterien
sind Einzigartigkeit, historische Echtheit, der aktuelle Erhaltungszustand
und ein überzeugender Erhaltungsplan.
Weltweit gibt es zur Zeit 730 Eintragungen in die Welterbeliste in 125 Ländern,
davon 27 in Deutschland.